Per 01.01.2024 fallen keine Zollgebühren für Ware der Klassen 25-97 an. Es gibt jedoch vereinzelte Ausnahmen. Wichtig ist, wenn der Importeur die Ware lediglich einbaut und dann wieder verkauft, kann der Ursprung nur weiter gegeben werden, wenn wie bisher ein EUR 1 oder Ähnliches erstellt wurde. Ansonsten werden in der Schweiz zwar keine Zollgebühren anfallen, jedoch fällt somit auch die Präferenz weg!